- TKÜV
- TKÜV[Abk. für Telekommunikationsüberwachungsverordnung], eine vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie im Januar 2001 im Entwurf vorgelegte »Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation«. Der Entwurf sieht erheblich erweiterte Überwachungsbefugnisse vor, insbesondere sollen alle Betreiber von Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet werden. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen handelt und welche Kommunikationskanäle im Einzelnen benutzt wurden. Die entsprechenden technischen Vorkehrungen sollen die Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung anschaffen. Der Entwurf stieß sowohl in der Wirtschaft als auch bei Datenschützern auf heftige Kritik.
Universal-Lexikon. 2012.